Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching und Training



1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching-/Training-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

1.2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.


2. Vertragsgegenstand

2.1. Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Trainings an. Diese können von max. 14 Teilnehmer besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird dem Veranstalter u.a. in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2. Grundlegender Gegenstand des Vertrags- / Aufgabenbezeichnung: Beschreibung des Vertragsinhalts

  1. Seminarinhalt
  2. Zielperson /-gruppe
  3. Format: Präsenz oder Remote oder Hybrid
  4. Termine
  5. Seminarort
  6. Pauschalpreis in Euro inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten zzgl. Lehrmaterial je Methode pro Teilnehmer (siehe 4.5)
  7. Verpflegungskosten während des Trainingstags werden vom Auftraggeber übernommen
  8. Sonstige Hinweise

 

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1. Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg bzw. per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

3.2. Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

3.3. Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich. Wird die Veranstaltung seitens des Teilnehmers storniert, so gilt folgende Stornogebühren-Vereinbarung:

bis 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin 50% des vereinbarten Honorars. - am Vortag und Tag des Veranstaltungstermin 100% des vereinbarten Honorars.

3.4. Bei einer Gruppenanmeldung, bspw. Im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der Weisungsberechtigten Personen einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5. Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung zu gering ist, dass die entsprechenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde.

3.6. Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führende Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

3.7. Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern dieser von dem Ersatzangebot kein Gebrauch macht.

 

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1. Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2. Zahlungsmodalitäten Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Der Teilnehmer kann per Rechnung und Überweisung des Betrages auf das Konto

Volksbank Mittlerer-Neckar eG

IBAN DE65612901200223883000

BIC GENODES1NUE

seiner Zahlungspflicht nachkommen.


Besondere Zahlungsbedingungen

4.3. Sämtliche Zahlungen sind 10 Tage nach der Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% des Betrags lt. Rechnungsstellung zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.4. Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5. Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.


Stand: November 2024

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